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Planung, Entwicklung und Bau der kombinierten
Eisenbahn-, Auto- und Fahrgastfähre KARL CARSTENS
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til forsiden
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Von:
Carsten Watsack, Ilsede |
Dato:
03.10.2013 |
Das ehemalige Bundesbahn-Fährschiff KARL
CARSTENS wurde 1986 zwischen Puttgarden und Rødby in Dienst gestellt. Es
galt als wichtige Komponente der Vogelfluglinie, die eine starke Bedeutung
im Eisenbahnverkehr zwischen dem europäischen Kontinent und den
skandinavischen Ländern besitzt. Hinzu kamen in den achtziger Jahren weitere
wichtige Investitionen wie das zwischen Deutschland, Dänemark und Schweden
vereinbarte DanLink-Konzept. Auf direkter Verlängerung der Vogelfluglinie
lag die Eisenbahnfährverbindung Helsingør-Helsingborg und galt als Nadelöhr.
Die Attraktivität dieses Weges war somit eingeschränkt. Um die Kapazitäten
wirksam zu vergrößern, schuf man eine etwas südlichere gelegene
Eisenbahngüterverbindung zwischen Kopenhagen und Malmö mit Namen DanLink.
Das Fährschiff KARL CARSTENS ist also zusätzlich als Komponente des
DanLink-Konzeptes zu sehen.
Verkehrstechnische Überlegungen zum Bau der KARL CARSTENS
In der Vereinbarung zwischen Deutschland und Dänemark zur Schaffung der
Vogelfluglinie Puttgarden-Rødby heißt es:
„Die beiden unterzeichneten Minister sind der Auffassung, daß der Ausbau der
Vogelfluglinie von der größten Bedeutung ist und daß es nur ein
gemeinschaftliches Anliegen der Bundesrepublik Deutschland und Dänemarks
sein kann, eine Verbindung von solcher Kapazität herzustellen, wie sie der
europäische Verkehr erfordert.“
Die beiden Bahnverwaltungen Deutschlands und Dänemarks waren aus diesem
Grund aufgefordert, zur Erreichung des genannten Zieles Fährschiffe auf dem
Fehmarnbelt einzusetzen. Dabei ging es um die Trajektierung von Eisenbahn-
und Straßenfahrzeugen. In einem gesonderten Übereinkommen, in dem die
Modalitäten des von der Deutschen Bundesbahn und den Dänischen Staatsbahnen
partnerschaftlich betriebenen Fährverkehrs geregelt wurden, war ein
Naturalausgleich bei der Kostenverteilung festgelegt. Dieser
Naturalausgleich war immer dann gegeben, wenn beide Bahnen gleiche
Leistungen vollbringen. Als Leistung galt in diesem Zusammenhang die von den
Fähren durchgeführten Fahrten, also die Kapazität der jeweils eigenen Flotte.
In Der Praxis kam es zu Abweichungen. Dem mehrleistenden Partner mußten
durch die minderleistende Bahn jährliche Ausgleichszahlungen geleistet
werden. Als Maß für die gegenseitige Berechnung wurde die „Verrechnungs-PKW-Einheit“
= VPE verwendet, die zwischen beiden Bahnen festgelegt wurde.
Ferner gab es eine sogenannte „Tarifgrenze Mitte See“, die auf der
Einnahmeseite zur Teilung von je 50 % der Verkehrseinnahmen führte.
Ausgenommen davon waren aber die Pachteinnahmen der an Bord befindlichen
Servicebetriebe. Kosten für dieses Leistungsangebot übernahm jede Bahn
selbst, ebenso kamen ihr alle Einnahmen zugute. Allerdings war im
Übereinkommen das Niveau des Warenangebotes auf den Schiffen ebenfalls
geregelt. Es mußte eine gute Qualität mit nachfragegerechten Waren- und
Dienstleistungsangebot vorgehalten werden.
Im Laufe der Jahre nun verschob sich das
Kapazitätsangebot beider Bahnen zugunsten der DSB, die über weit mehr VPE
verfügte als die DB. Im Jahre 1982 sah die Situation folgendermaßen aus:
Deutsche Bundesbahn insgesamt 841 VPE, zusammensetzend aus
- FS THEODOR HEUSS (gebaut 1957), 380 VPE
- FS DEUTSCHLAND (gebaut 1972), 461 VPE
Dänische Staatsbahnen insgesamt 1405 VPE, zusammensetzend aus
- M/F DANMARK gebaut 1968), 459 VPE
- M/F PRINS HENRIK (gebaut 1974), 473 VPE
sowie als Verstärkung für den Sommer-Saisonverkehr (später Ganzjahresverkehr)
- M/F DRONNING MARGRETHE II (gebaut 1973), 473 VPE
Dieses Defizit führte zu immer größeren Ausgleichszahlungen der DB an die
DSB (1985 etwa 5,5 Mio. DM) Hinzu kamen große Umsatzeinbußen aus dem
Servicebereich des alten Fährschiffes THEODOR HEUSS, das mit den jüngeren
Fähren kaum noch mithalten konnte.
Es ging also darum, gleichwertige Verhältnisse zwischen den beteiligten
Bahnen zu erreichen. Dazu mußten jedoch ersteinmal Ausgangswerte ermittelt
werden, auf deren Basis dann die Abhilfemaßnahmen entwickelt werden konnten.
1983 führte die Bundesbahndirektion Hamburg eine Analyse zur Ermittlung von
Schwachstellen auf der Fährlinie Puttgarden-Rødby durch. Ergebnis war
schließlich, dass die THEODOR HEUSS als Wurzel allen Übels herauskam.
Folgende gravierende Negativpunkte ergaben sich aus dem Einsatz der alten
HEUSS:
1) Zu geringe Kapazität für die aktuelle Nachfragesituation. Folge: Die
Deutsche Bundesbahn mußte die Kapazitätsvorteile der DSB durch jährliche
Ausgleichszahlungen neutralisieren.
2) Weniger Akzeptanz des Schiffes am Markt. Folge: Umsätze aus dem
Servicebereich, gemessen am Passagieranteil, waren rückläufig und führten zu
großen Einnahmeverlusten für die Bundesbahn.
3) Aufgrund des fast 30-jährigen Alters der Fähre wurden überproportional
steigende Instandhaltungskosten nötig. Folge: Hohe Instandhaltungskosten für
die Bundesbahn.
Um diese aufgeführten Schwachstellen zu beseitigen, wurden von der DB
folgende Modelle untersucht:
1) Modernisierung der THEODOR HEUSS.
2) Charterung eines Ersatzfährschiffes für die THEODOR HEUSS.
3) Neubau eines Eisenbahnfährschiffes aus Eigen- oder Fremdfinanzierung.
Eine weitere Studie der Bundesbahndirektion errechnete als praktikabelste
Lösung den Einsatz eines Neubaus und damit den Ersatz der THEODOR HEUSS. Das
notwendige Kapital sollte in Selbstfinanzierung aufgebracht werden. Vor
allem wurde im Zuge der Schwachstellenanalyse deutlich, daß eine rasche
Verwirklichung des Neubaus erforderlich war, denn die Marktsituation im
deutschen Schiffbau ließ einen Baupreis von unter 100 Millionen DM erwarten.
Zudem stellte die Bundesregierung in Bonn eine Reedereihilfe in Form eines
Zuschusses von 12,5 % in Aussicht.
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Læs
mere her:
Historien om DanLink
"Die Geschichte der Vogelfluglinie", Auszug
aus dem Buch, Anhang DanLink
DSB Færgeåret 1986
DSB Færgeåret 1987
DanLink Jernbanefærger på
Øresund
DanLink Jernbanefærger på
Østersøen
Internet link:
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Planung und Auftragsvergabe
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1983 wurde der Wunsch der Bundesbahndirektion
Hamburg, über den Neubau eines Eisenbahnfährschiffes für die Route
Puttgarden-Rødby, dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn in Frankfurt am Main
vorgetragen. Noch im gleichen Monat entsprach die Leitung des Unternehmens
diesem Antrag und erteilte einen Planungsauftrag. Innerhalb der
Bundesbahndirektion Hamburg wurde eine Projektgruppe „Fährschiffneubau“ ins
Leben gerufen, dessen Leiter der Geschäftsführer der Fährbetriebe
Vogelfluglinie wurde. Der Auftrag lautete, die erkannten Schwachstellen
innerhalb des vorgegebenen Budgets von 100 Mio. DM zu beseitigen. Dieses
sollte durch den Bau eines modernen und zukunftssicheren Eisenbahn-, Auto-
und Fahrgastfährschiffes erfolgen.
Die Hauptabmessungen des Schiffes wurden mit dem Partner DSB abgestimmt.
Grundsätzliche Frage war, ob von der festgelegten Schiffsbreite 17,70 m
abzuweichen und die sogenannte „breite Fährschiffsgeneration“ 23,70 m
einzuführen sei. Derartige „breite“ Eisenbahnfähren verkehrten ab 1981 auf
dem Großen Belt für die DSB. Hier hatte man neue Anleger geschaffen und war
von der 1883 eingeführten Breite 17,70 m erstmals abgewichen. Für die
Vogelfluglinie jedoch vereinbarten man einen solchen Wechsel frühestens für
die neunziger Jahre, weshalb man beim Neubau auf die Breite 17,70 m
festgelegt war.
In Zusammenarbeit mit der Werft Nobiskrug in Rendsburg, die als
Ingenieur-Büro tätig wurde, erarbeitete die Projektgruppe der Deutschen
Bundesbahn einen Maßnahmenkatalog, der in den Bau der Eisenbahnfähre
einfließen sollte. Hinzu kamen die im Laufe der Jahre gemachten positiven
Erfahrungswerte, die im Trajektverkehr Vogelfluglinie ermittelt wurden.
Schwierigkeiten ergaben sich bei den Hauptabmessungen. Eine Vergrößerung der
Kapazität konnte nur über die Vergrößerung der Werte Länge oder/ und Breite
oder/ und Tiefgang erfolgen. Die Breite war mit 17,70 m festgelegt, der
Tiefgang mit 5,90 m nahezu. Also blieb als einzige wählbare Alternative die
Vergrößerung der Länge. Die THEODOR HEUSS war 135,90 m lang, der Neubau
sollte 168,68 m Länge erhalten. Dieses war die gerade noch zulässige
Schiffslänge in Bezug zur Manövrierfähigkeit des Schiffes in den beiden
Fährhäfen Puttgarden und Rødby. Durch den Tiefgang von 5,90 m war auch die
künftige Höhe des neuen Schiffes vorgegeben, denn es mußte ein für das
Manövrierverhalten günstiges Lateralverhältnis Unterwasser- zu
Oberwasserschiff sichergestellt werden.
Die mangelnde Kundenakzeptanz des Fährschiffes
THEODOR HEUSS sollte beim Neubau die folgenden Verbesserungen finden:
• übersichtlicher und großzügig gestalteter Innenausbau
• Gestaltung der Einrichtung in Modulbauweise
• Verkaufsflächen und Shops auf einem Deck
• attraktive Gestaltung der Verkaufsflächen durch freie Quer- und
Längsblicke
• Kundenführung durch Licht sowie blendfreie Beleuchtung
• Nutzung aller Flächen für Werbezwecke
• großer Duty-Free-Shop mit rascher Kassenabfertigung in verschiedenen
Währungen
• eine als Bank ausgelegte Wechselstube, durchgehend geöffnet
• moderne Selbstbedienungsgastronomie im System Free-Flow
• variabel ausgelegte Konferenzräume mit voller gastronomischer Versorgung
• VIP-Lounge für bis zu 8 Personen
• Größtmögliches Angebot von Sitzflächen
• vergrößerte Fenster
• Landgangspforten mit Fenster
• abgestimmte Farbgebung in den Treppenhäusern und Decks für einfache
Orientierung der Fahrgäste
• abschließbare Gepäckstores für Busreisegruppen
• Informationsbüro in zentraler Lage für Kundenwünsche
• Gastronomie mit kellnerbedienter Restauration.
Um die überproportional gestiegenen Instandhaltungskosten und Betriebskosten
zu beseitigen, erarbeitete man folgende technische Forderungen:
• Reduzierung der Schiffsausrüstung auf das von den Behörden vorgegebene Maß
• Verzicht auf Deckshöhe im Autodeck zur Mitnahme von Wohnwagen etc.
• Decksaufbauten aus Stahl statt Aluminium
• Verzicht auf ein Hängedeck im Eisenbahndeck.
Die technischen Komponenten des neuen Eisenbahnfährschiffes sollten
möglichst wartungsarm und instandhaltungsfreundlich sein. Als Maßnahmen
erarbeitete man:
• jährliche Unterwasserbesichtigungen des Schiffsbodens anstelle von
Werftaufenthalten
• Anwendung neuer Farbschichtsysteme für optimalen Korrosionsschutz
• Konstruktive Voraussetzungen für den schnellen Wechsel von Motoren, ohne
Werftaufenthalt
Die Wahl des Maschinenantriebes sollte nach den Gesichtspunkten der modernen
und zukunftssicheren Antriebstechnik erfolgen, insbesondere:
• Maschinenanlage mit sehr hoher Verfügbarkeit
• Motorenkonzept, bestehend aus einem diesel-elektrischen Antrieb und
Ermöglichung wirtschaftlicher Fahrweise
• Möglichkeiten auch für den Betrieb mit Schweröl
• Modernste Überwachungsmöglichkeiten des Maschinenbetriebes.
Schließlich wurden die nautischen Gesichtspunkte untersucht und in den
Maßnahmenkatalog eingearbeitet. Demnach sollte der Neubau verfügen über:
• moderne Navigationsanlagen
• Bug- und Heckschubanlagen
• Fahrtmeßanlage
• Propellerauslegung mit optimalem Wirkungsgard für Vor- und Rückwärtsfahrt
sowie schnelle Stoppmöglichkeiten.
Diese genannten Grundanforderungen der Vorplanung flossen nun alle in die
Ausschreibungs-Bauvorschrift, die an insgesamt zehn interessierte Werften in
Norddeutschland überreicht wurde. Dabei sollte das Limit von 100 Mio. DM
Baukosten keinesfalls überschritten werden.
Die Kieler Howaldtswerke machten unter der Berücksichtigung aller
wirtschaftliche Aspekte das interessanteste Angebot und sagte die Lieferung
eines Eisenbahnfährschiffes für 92,1 Mio. DM zu. Die Entscheidung des
Bundesbahn-Vorstandes in Frankfurt fiel deshalb auf die Kieler Werft. Am 23.
November 1984 wurde der Vertrag in Kiel unterzeichnet. HDW verpflichtete
sich, zum 2. Mai 1986 ein modernes und zukunftssicheres Eisenbahnfährschiff
abzuliefern.
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Abmessungen des Fährschiffes
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Die Werft Nobiskrug ermittelte nach den
Vorgaben der Deutschen Bundesbahn die Hauptabmessungen, die sich auf die
bereits erwähnten feststehenden Werte von Breite und Tiefgang orientierten.
Modellversuche der Hamburgischen Schiffbauversuchsanstalt (HSVA) ergaben die
ebenfalls erwähnte Länge von 164,68 m als maximale, noch realisierbare Länge
des Schiffsrumpfes in Bezug auf Hafen, Anleger und Manövrierfähigkeit.
Folgende Hauptdaten des Fährschiffes wurden realisiert:
Länge über alles: 164,68 m
Länge Lpp: 159,60 m
Breite über Scheuerleisten: 17,70 m
Breite über Spanten: 17,35 m
Höhe 1. Deck (Eisenbahndeck): 8,15 m
Höhe 2. Deck (Autodeck): 13,29 m
Höhe 3. Deck (Fahrgastdeck): 15,8 m
Höhe 4. Deck (Bootsdeck): 18,55 m
Höhe 5. Deck (Peildeck): 21,20 m
Tiefgang: 5,92 m
Tragfähigkeit (bei T = 5,92 m): 2030 t
Displacement (bei T = 5,92 m): 10735 t
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Modellversuche und hydrodynamische Auslegung
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Während der Versuche der HSVA wurden im
Besonderen die möglichen Propellerarten untersucht. Es ging darum, das
Schiff auf recht kurzem Wege vibrationsarm aufzustoppen. Neben guten
Vorwärtseigenschaften mußten die Propeller über gute
Rückwärtsfahreigenschaften verfügen, da in Dänemark über Heck abgelegt und
in Puttgarden über Heck angelegt werden sollte. Nach Auswertung aller
Versuche entschied man sich für Festpropeller der Firma Ostermann mit 6
Flügeln. Große Aufmerksamkeit richtete man dabei auf die Umsetzung der
Leistung in Bremsschub und der zeitlichen Umsetzung dieses Vorgangs.
Ergebnis dieser Untersuchungen war eine Vergrößerung der Flügelflächen sowie
des Durchmessers. Später führte dieser Umstand während der Probefahrt in
Zusammenhang mit der Hinterschiffs-Konfiguration zu nochmals verkürzten
Stoppwegen. Dabei verzichtete man zugunsten der Rückwärtsfahreigenschaften
auf ca. 1,5 % Wirkungsgrad, was wiederum zu erhöhtem Brennstoffverbrauch
führte. Bezogen auf die recht kurze Distanz von 11 sm zwischen Puttgarden
und Rødby nahm man diesen Umstand jedoch in Kauf. In der Liniengebung
orientierte man sich stark an der 1972 in Dienst gestellten DEUTSCHLAND.
Größen Wert legte man auf gute Zuströmverhältnisse und Propellerfreischlag.
Um Vibrationen zu vermeiden wurden die Wellen in freitragenden Stevenrohren
gelagert.
Die Flächen der Ruder – Halbschweberuder am Heck sowie ein Bugruder – paßte
man an die vergrößerte Unterwasserlateralfläche an und überprüfte sie durch
Manöverversuche. Die beiden Heckruder erhielten je 12,5 m² Fläche, das
Bugruder im Vordersteven 21 m². Zusätzlich zu einem Bugruder mit 1600 kW
vorn erhielt sollte der Neubau im Heckbereich eine Querschubanlage mit 750
kW erhalten. Dabei sollte sowohl eine Unterstützung der Propeller möglich
sein, als auch eine Wirksamkeit ohne die arbeitenden Propeller.
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Stabilität
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Die als Zweiabteilungsschiff ausgelegte Fähre
erhielt eine Unterteilung in 14 wasserdichte Abteilungen. Als Schottendeck
wurde das Eisenbahndeck ausgelegt, welches sich in einer Höhe von 8,145 m
waagerecht über der Basis erstreckt.
Die Untersuchungen wurden auf die drei Tiefgänge 5,30 m, 5,60 m und 5,92 m
bezogen und ergaben die folgenden Werte:
5,30 m KG = 7,67 m GM = 0,87 m
5,60 m KG = 7,57 m GM = 0,91 m
5,92 m KG = 7,46 m GM = 0,95 m
Der Werftkrängungsversuch ergab, daß alle Kriterien für die
Anfangsstabilität und Endschwimmlage eingehalten wurden. Großzügig bemessene
Querflutöffnungen verhinderten eine Überflutung im Zwischenzustand, sich
ergebene Zwischendecksüberflutungen fielen in den hinnehmbaren Bereich.
Die maximal zulässigen Krängungswinkel der See BG wurden mit folgenden
Ergebnissen eingehalten:
1. Krängung, entstanden aus dem Zusammendrängen der Fahrgäste (1500 Personen)
auf jeweils einer Schiffseite = 5,3° (zulässiger Wert war 10°).
2. Krängung, enstanden aus dem Zusammendrängen der Fahrgäste auf jeweils
einer Seite plus die Fliehkraft im Drehkreis = 8,3° (zulässiger Wert war
12°).
3. Krängung, die durch seitlichen Winddruck entstand (Winddruckmoment 0,6 kn/m²,
entspricht 10 Bft) = 11,4° (zulässiger Wert war 12°).
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Klasse und Vorschriften
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Der Neubau wurde nach den Vorschriften und
unter der Aufsicht des Germanischen Lloyd als dreigleisige Eisenbahnfähre
mit Möglichkeit des PKW-Transports und Fahrgasteinrichtungen erbaut. Das
Klassezeichen lautete:
GL + 100A4 E1 IW with freeboard 2,275 m „Passengership“, „Ferry“, Maschine
GL + MC E1 AUT-Z
In seiner Bedeutung stehend für:
• Gebaut unter Aufsicht des Germanischen Lloyd (GL), Nachweis der
Schwimmfähigkeit des Schiffes bei Wassereinbruch erbracht;
• Schiffsbau entspricht in allen Teilen den Vorschriften des GL, Besichtung
alle 4 Jahre;
• Eisverstärkung 1. Klasse (leichte Eisverhältnisse);
• Schiffsbesichtigungen auch unter Wasser möglich (IW);
• Maschinenanlage gebaut unter GL-Aufsicht (+);
• Maschinen und elektrische Anlagen ausgelegt nach den Vorschriften des GL;
• im Wasser befindliche Teile der Antriebsanlage verstärkt nach Eisklasse 1;
• Automationsstandard AUT-Z für Schiff mit besetztem Maschinenraum und
Fernbedienung für die Hauptantriebsanlage sowie zentrale Kontrolle der
Anlage.
• Bei Bau des Schiffes kamen alle einschlägigen Vorschriften zu Geltung:
• SOLAS 1974 und 1. Änderung;
• Internationales Freibord-Abkommen von 1966;
• Freibordverordnung von 1970;
• MARPOL 1973 sowie Protokoll von 1978;
• KVR von 1972 sowie Seestraßenordnung von 1977;
• Übereinkommen vom 22. März 1974 über den Schutz der Meeresumwelt der
Ostsee, Helsinki;
• UVV See vom 1. März 1984;
• Richtlinien und Merkblätter der See BG;
• Schiffssicherheitsverordnung von 1984;
• Verordnung über die Funkausrüstung der Seeschiffe von 1975;
• Bauregeln für Schiffes des Amtes für Arbeitsschutz von 1971;
• Bestimmungen des Gewerbeaufsichtsamtes;
• Bestimmungen des DHI für die Anbringung von Positionslaternen, Schall- und
Manöversignale von 1977;
• Seeschiffahrtsstraßenordnung von 1977;
• Vorschriften des TÜV;
• Vorschriften der Deutschen Bundespost;
• Vorschriften für den „Transport gefährlicher Güter auf Ro/Ro-Schiffen in
der Ostsee“ (Ausnahmegenehmigung Nr. See 10/80 des Bundesministers für
Verkehr vom 19.9.1980);
• Verordnung über Aufzugsanlagen von 1980.
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Schiffskörper
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Der Schiffskörper wurde komplett aus Stahl
geschweißt und in Sektionsbauweise im Trockendock erstellt. Gewählt wurde
aus Gründen der Gewichtsreduzierung ab Eisenbahndeck und höher die
Längsspantenbauweise. Darunter wurden die Fähre in Querspantbauweise
erstellt, wobei der Doppelboden durch Bodenwrangen an jedem Spant versteift
wurde.
Gerade im Bereich des Eisenbahndecks mußten gegenüber herkömmlichen
Autofähren besondere Verstärkungen eingebracht werden, geeignet für
Eisenbahnwaggons. Man legte dabei eine Schienenbelastung von 8 t pro m oder
22 t pro Achse des Schienenfahrzeugs zugrunde. Zwischen den drei
nebeneinanderliegenden und im Deck mit U-förmigen Profilen versenkten
Gleisen wurden für den Straßenverkehr Bodenplatten ausgelegt, die für 13 t
Achslast ausgelegt waren. Das darüber liegende Autodeck wurde für 2 t
Achslast bzw. 0,3 t/m³ Flächenbelastung ausgelegt.
Großen Wert legten die Konstrukteure auf eine gute Scheuerleiste. Der Grund
ist in den häufigen Anlegemanövern auf der Vogelfluglinie zu finden. Neben
den bereits genannten Maßnahmen zeigt sich auch in diesem Punkt wieder
einmal mehr die Bedeutung der späteren Fährlinie und ihrer Begebenheiten. Im
parallelen Schiffsbereich, also den geraden Bordwänden wurde eine fest mit
der Außenhaut verbundene Konstruktion gewählt. In den vorn und achtern spitz
zulaufenden Bereichen kam eine elastische Scheuerleiste zum Einbau, da hier
die gefährdeten Fährbettanlageflächen lagen. Je Spantfeld legt man eine
Belastung von 200 t zugrunde.
Die Längsverbände wurden unter den Gesichtspunkten der Grenzladefälle
gerechnet sowie unter Einbezug aller maßgeblichen Bauteile inklusive dem
Bootsdeck. Zusätzlich wurden in einem weiteren Rechengang die Deckshäuser
berücksichtigt.
Durch die Wahl der diesel-elektrischen Maschinenanlage ließ sich ein sehr
ruhiges Schwingungsverhalten des Fährschiffes erzielen. Während
verschiedener Einrichtungszustände wurden mit Erregertests die Reaktion
verschiedener Bauteile geprüft.
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Querschub- und Ruderanlagen
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Eher selten ist bei Fährschiffen im
Achterbereich ein Querschubruder anzutreffen. Bei dem Bundesbahnneubau
wählte man jedoch aus manövriertechnischen Gründen ein solches (wie bereits
erwähnt). Der Tunneldurchmesser war mit 1,80 m etwas geringer als der des
Bugstrahlruders mit 2,40 m. Die im Bug installierte Leistung betrug 1600 kW,
die im Heck 750 kW. Gefertigt wurde die Anlage von Schottel.
Als Besonderheit der Eisenbahnfähren der Vogelfluglinie, aber auch anderer
Linien der DSB und der Schwedischen Staatsbahnen, gilt die zusätzliche
Einrichtung eines Ruders im Bug. Bei Rückwärtsfahrt, also dem Anlegen in
Deutschland oder dem Ablegen in Dänemark, erfüllt es den Zweck eines
Heckruders. Beim Neubau wählte man deshalb im Vordersteven ein Bugruder, daß
über eine elektro-hydraulische Drehflügelrudermaschine und zwei unabhängigen
Vollast-Pumpenaggregaten gesteuert wurden. Das maximale Drehmoment lag bei
1602 KNm, die Leistung bei 2 mal 84 kW. Die Heckrudereinrichtung bestand aus
zwei Halbschweberuders, die ebenfalls über elektro-hydraulische
Drehflügelanlagen betätigt werden konnten. Hier lag das maximale Drehmoment
pro Ruder bei 635 kNm, die elektrische Leistung ebenfalls bei 84 kW. Die
gesamten Rudereinrichtungen stammten von der Firma Simplex-Compact und
wurden im HDW-Werk Hamburg gefertigt.
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Maschinenanlage
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Der gesamte Maschinenbereich wurde in enger
Zusammenarbeit zwischen Werft und Bauaufsicht der DB anhand eines
Plastikmodells geplant. Ziel waren eine gute Übersichtlichkeit, kurze Wege,
optimale Bedienung der Anlagen, Montagewartung sowie Funktionalität. Als
Ergebnis realisierte man sechs Einzelmaschinenräume, die miteinander durch
wasserdichte schiebbare Schotten verbunden waren.
Im Maschinenraum I wurde die Maschinen-Werkstatt untergebracht sowie diverse
Pumpen (Feuerlöschpumpe, Lenzpumpe etc.). Maschinenraum II erhielt die
vordere Energieerzeugungsanlage mit drei Dieselmotoren des Typs MaK 12 M
282. Jeder Motor verfügte über eine Leistung von 2400 kW. Insgesamt waren
die Maschinen in der Lage, innerhalb von 12 Stunden je eine Stunde lang mit
10 % Überlast zu fahren. Sowohl Dieselmotoren als auch die zur
Stromerzeugung dienenden Generatoren wurden auf einem gemeinsamen
elastischen Grundrahmen gelagert. Der Bb.- Motor wurde in einer Kapsel
gelagert, die Stb.-Motoren (2 Stück) ebenfalls in einer schallisolierten
Kammer installiert. Das gesamte System wurde so ausgelegt, daß innerhalb der
Hafenliegezeit (die in diesem Fall mit 45 Minuten angenommen wurde) ein
kompletter Motorenwechsel möglich war. Zusätzlich wurden in diesem
Maschinenraum die Seperatoren für Schwer- und Schmieröl angeordnet (die
Motoren waren für Gasöl- und Schwerölbetrieb IF 30 – IF 60 geeignet) sowie
diverse Pumpen (Brennstoffpumpen, Heißwasserumwälzpumpe etc.) Im
Maschinenraum III, dem hinteren Maschinenraum, ordnete man die anderen drei
Dieselgenerator-Aggregate an, spiegelbildlich zu Maschinenraum II.
Zusätzlich befanden sich hier die Anlaßluftflaschen. Maschinenraum IV wurde
der Pumpenraum vorne, mit Interinganlage sowie diversen Pumpen (Lenzpumpe,
Feuerlöschpumpe, Frischkühlwasserpumpe). Den hinteren Pumpenraum bezeichnete
man als Maschinenraum V. Hier waren die Seekühlwasserpumpen, Ballastpumpe,
Feuerlöschpumpe etc. untergebracht. Maschinenraum VI schließlich war der
Fahrmotorenraum. Da das Schiff als diesel-eketrische Fähre ausgelegt wurde,
erfolgte der Vortrieb durch E-Motoren von Siemens.
Die sechsflügeligen Festpropeller (Durchmesser 3,5 m) wurden von der Firma
Ostermann gebaut. Zwei Wellen, somit auch zwei Propeller, wurden direkt mit
den Fahrmotoren gekoppelt. Ein Fahrmotor trieb mit einer Dauerleistung von
4750 kW je einen Propeller an. Die sechs Generatoren arbeiteten auf eine
Sammelschiene, womit ein gezieltes An- und Absetzen von Motoren möglich
wurde, je nach geforderter Leistung.
An die Aggregate des neuen Fährschiffes stellte man besondere
Voraussetzungen, resultierend aus dem häufigen Manövriereinsatz. Sie mußten
sowohl eine Reserve in ihrer Leistung besitzen, als auch in der Lage sein,
jederzeit zuverlässig und betriebssicher bedient werden zu können. Das
Problem einer möglichen Verschlammung des Seekühlwassersystems, was wegen
der durch das häufige An- und Ablegen aufgewirbelten Sedimentteilchen in den
Häfen zu erwarten war, vermied man durch einen automatischen
Seekühlwasserrückspülfilter, eine Rezirkulation der Seekühlwasserpumpen über
einen Ballasttank sowie über Frischkühlwasser-Umlauftanks, die kurzzeitig
sogar die gesamte Kühlung übernehmen konnten, bei völliger Stillegung des
Seekühlwassersystems.
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Beschreibung der Passagiereinrichtungen
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Bei der KARL CARSTENS standen
kundenfreundliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte während der Konzeption
im Vordergrund. Die gesamte Grundrißgestaltung des Fahrgastdecks sollte
einen offenen, großen Raum vermitteln und den Blick aufs Wasser – von allen
Seiten – zulassen. Deshalb wurden entlang der Außenwände promenadenartige
Flächen geschaffen. In der Mitte hingegen wurden die Verkaufsgeschäfte,
Cafeteria oder Treppenhäuser angeordnet. Trennwände innerhalb des Schiffes
wurden – soweit unter den Aspekten des Feuerschutzes machbar – verglast. Den
organisch wirkenden Zusammenhang unterstrichen die Planer durch helle Farben
und abgerundete/abgeschrägte Ecken. Farbliche Kennzeichnungen sollten dem
Passagier die Orientierung vereinfachen. Der Hallenbereich mit der Bank und
der Information erhielt z. B. einen weinroten Farbton, der Free-Flow-Bereich
einen blauen.
Zentrale Ebene für die Passagiere war das Fahrgastdeck, das sich in die
Bereiche Halle, zollfreie Einkaufszone und Gastronomie aufteilte.
Die Halle stellte als zentral gelegene Anlage insgesamt vier
Landgangsöffnungen zur Verfügung (zwei für Dänemark, zwei für Deutschland).
Hinzu kam die Information, die neben allgemeinen Fragen zum Reiseablauf die
Möglichkeit zur Reiseziel-Abrufung bieten sollte. In diesem Bereich wurden
neben kleineren Souvenirshops die Bank und eine Telefonanlage eingerichtet,
über die es den Passagieren möglich war, Ferngespräche in die ganze Welt zu
führen. Eine behindertengerechte Toilettenanlage rundete das Angebot für den
Fahrgast in diesem Bereich ab.
Die gesamte zollfreie Einkaufszone wurde im achteren Teil des Schiffes
angeordnet und bot einen großflächigen Duty-Free-Supermarkt sowie eine
Parfümerie. Videoanlagen und zusätzliche Sitzplätze komplettierten diesen
Bereich der Eisenbahnfähre.
Im vorderen Bereich der Fähre wurden alle gastronomischen Einrichtungen
angeordnet. Dazu gehörte neben einem Restaurant á la carte mit großen
Panoramafenster nach vorn eine Cafeteria, die im sogenannte Free-Flow-System
funktionierte. Der Kunde konnte sich in diesem Bereich eine eigene Mahlzeit
zusammenstellen. Laut DB kam dieses Free-Flow-System erstmals auf einem
Fährschiff zum Einbau. Heute ist es auf nahezu allen modernen Schiffen zu
finden.
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Eisenbahn- und Autodeck
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Das Eisenbahndeck erhielt drei
nebeneinanderliegende Gleise (Kontinentaleuropäische Spurweite 1435 mm) und
wurde durch Mittelschächte in drei Sektoren aufgeteilt. Die Schienen wurden
versenkt im Boden angeordnet, so daß eine problemlose Mitnahme des
Straßenverkehr möglich war. An allen Stellen wurden die Lichtraumprofile für
die Waggons eingehalten, eine der Hauptforderungen der DB.
Die Seitengleise verfügten über eine maximale Länge von 153,09 m, das
Mittelgleis 152,60 m. Bei günstigster unsymmetrischer Beladung wurden 405,48
m nutzbare Gleislänge möglich. Dementsprechend wurden verschiedene
Beladungsvarianten möglich, wie z. B. 14 D-Zugwagen (L= 27 m) und 12 PKW (L=
5 m) oder 25 Trailer (L= 15,4 m) und 18 PKW oder insgesamt 177 PKW.
Das Autodeck bot ausschließlich PKW´s die Mitnahmemöglichkeit. Hier bestand
Platz für 156 PKW (L= 5 m).
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Rettungsmittel und Sicherheitseinrichtungen
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Bei der Bemessung der Rettungsmittel ging man
von 1620 Personen aus (1500 Passagiere, ca. 100 Personen Besatzung). Je ein
großes (offenes) Motorrettungsboot für je 60 Personen wurde auf dem
Bootsdeck an den Seiten installiert, aufgehängt an einem Schwerkraftdavit.
Die aus glasfaserverstärktem Kunstoff gebauten Boote wurden mit einem
Deutz-Dieselmotor (6 kn Geschwindigkeit) ausgerüstet.
Pro Seite ordnete man im Bereich des Bootes 30 aufblasbare Rettungsinseln
an, die in Packtaschen verstaut wurden und jeweils 25 Personen Platz boten.
Um die Inseln aussetzen zu können, wurden Spindeldavits eingebaut.
Abgerundet wurden die Rettungsmittel durch 1863 Rettungswesten (10 %
Kinderwesten), die in verschiedenen Räumen auf dem Bootsdeck untergebracht
wurden.
Die Maschinenräume erhielten jeweils eine unabhängige Halon-Löschanlage und
ließen sich gasdicht voneinander trennen. Die zentrale Auslösestation für
die Löschanlage wurde auf dem Eisenbahndeck errichtet.
Die beiden Ladedecks erhielten zwei Pulverfeuerlöschanlagen mit je 500 kg
fassenden Behältern. Über insgesamt vier Auslösestationen, verteilt über den
gesamten Decksbereich, ließen sich diese aktivieren. Über eine im Vor- und
Achterschiff installierte zentrale Auslösestation ließ sich zusätzlich die
Sprühflutanlage steuern. Jedes Ladedecks erhielt zusätzlich neben einer
kompletten Brandschutzausrüstung Preßluftatmer und wurde während der
Überfahrt ständig besetzt gehalten.
Neben einem Hydrantennetz, das sich mit Leitungen über das gesamte Schiff
verteilte, baute die DB zusätzlich 155 12 kg Pulverlöscher, 31 50 kg
Pulverlöscher, 10 6 kg Kohlensäure-Handfeuerlöscher und 26
Schaumhydrantenschränke ein.
Um CO-Gemische in den Fahrzeugdecks anzuzeigen, wurde eine CO-Warnanlage
installiert. Diese sollte gesundheitsgefährdende Konzentrationen beim be-
und entladen der Fahrzeuge melden.
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Nautische Einrichtungen
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Die Ergonomie der vorderen und hinteren Brücke
wurde durch die DB-Projektbaugruppe in enger Zusammenarbeit mit Werft, dem
GL und der Zulieferindustrie festgelegt. Zwei kombinierbare 3/10 cm Raytheon
ARPA-Anlagen wurden je Brücke eingebaut, wobei die Antennenkombination
umschaltbar auf jeweils ein Sichtgerät war, also von jedem Sichtgerät sowohl
das S-Band wie auch das X-Band zur Verfügung stand. Bei den
Radarsichtgeräten handelte es sich um Tageslichtbildschirme des neuesten
Stands.
Zur Geschwindigkeitsmessung wurde eine Doppler-Log-Anlage eingebaut, die
zusätzlich die Versetzung zu den Seiten anzeigte. Das Navigationsecholot
verfügte über eine graphische Aufzeichnung der geloteten Wassertiefen.
Zusätzlich wurden neben einer Kreiselkompaßanlage noch ein AP-Navigator,
eine UKW-Seefunkanlage sowie eine Windmeßanlage installiert. In einem
gesonderten Funkraum hinter der Brücke wurden UKW, GW und KW-Funkeinrichtungen
eingebaut.
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Einfügung der KARL CARSTENS in den Fährbetrieb
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Die KARL CARSTENS wurde am 1.6.1986 zwischen
Puttgarden und Rødby in Dienst gestellt. Sie verfügte über insgesamt 595 VPE,
die sich wie folgt aufteilten: Autodeck 192 VPE, Eisenbahndeck 403 VPE.
Damit erhöhte sich der Bundesbahnanteil an den VPE von 841 VPE auf 1056 VPE
(FS DEUTSCHLAND und FS KARL CARSTENS). Zusätzlich stand noch die alte Fähre
THEODOR HEUSS zur Verfügung, die durch den Einsatz des Neubaus eigentlich
ausgemustert werden sollte. Das steigende Güteraufkommen machte jedoch den
Verbleib des Schiffes auf der Vogelfluglinie nötig, und zwar als Güter- und
Gefahrgutfähre. Passagiere oder Autos wurden aber nicht mehr befördert.
Das neue DB-Fährschiff kam rechtzeitig zur beginnenden Sommersaison 1986 und
konnte in seinem ersten vollen Betriebsmonat Juli 318622 Fahrgäste über den
Fehmarnbelt befördern, was ein neuer Rekord für die Fähren der
Vogelfluglinie war. Am Ende des Jahres konnten die beteiligten Reeder
Bundesbahn und Staatsbahnen auf ein Rekordergebnis von über 7 Mio.
Passagieren zurückblicken.
Die KARL CARSTENS stellte gleichzeitig eine Komponente des sogenannten
Kölner Vertrages dar, der zwischen den Bahngesellschaften DB, DSB und SJ (Schwedischen
Staatsbahnen) geschlossen wurde und einen schnellen Güterweg in den Norden
zum Inhalt hatte. Dazu wurde in direkter Verlängerung zur Vogelfluglinie
über den Øresund zwischen Kopenhagen und Helsingborg eine reine
Eisenbahnfrachtlinie eröffnet, an der die DSB und SJ beteiligt waren. Die
KARL CARSTENS war das in den Verkehr einzufügende Element seitens der
Bundesbahn, denn Vogelfluglinie und DanLink waren aufgrund ihrer Geographie
eng miteinander verknüpft und stellten gemeinsame Komponenten dar.
Die KARL CARSTENS war allerdings nur ein Teil des DB-Investitionsprogrammes.
Vielmehr mußten auch diverse Einrichtungen im Hafen Puttgarden erweitert
werden, um die zusätzliche Kapazität des Neubaus optimal nutzen zu können.
So wurde ein Fähr-Center für Kundeninformationen gebaut und das Angebot der
PKW-Stellflächen für Tagesreisende erweitert.
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Opdateret
fredag, 03 januar 2025 06:59:01 |
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